Motorrad Überwinterungsservice

Motorräder überstehen den Winter natürlich auch im Freien. Eine gründliche Reinigung (mit viel klarem Wasser abspülen), Batteriepflege, Vergaserablassen Reifendruckanpassung und komplettes Entleeren (Aluminium-, Kunststofftank) oder Befüllen (Stahltank) sind wichtige Maßnahmen für die gesunde Überwinterung Ihres Motorrades. Je nach Material gibt es Profianwendungen und Hausmittelchen für die optimale Pflege und Konservierung. Bedenken Sie, dass abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen.

Nutzen Sie unseren Überwinterungsservice für Motorräder und starten Sie direkt beim ersten Frühlingsstrahl zur Ausfahrt!

Schonender für Ihr Motorrad ist die Überwinterung in gut durchlüfteten, trockenen, kühlen Räumen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden und Ihnen selbst keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen Unterstellmöglichkeiten mit Überwinterungsservice. Bei uns kann Ihr Motorrad ungestört von der ersten Frühlingsausfahrt träumen.

Unsere Preise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Wünschen Sie ausschließlich einen Überwinterungsservice oder zusätzlich Frühlingscheck, Hauptuntersuchung ect.? Sprechen Sie uns an!

Wintereinlagerung

Der Betrag für die Mindesteinlagerung von 3 Monaten wird bei der Abgabe des Fahrzeuges erhoben. Die Endabrechnung erfolgt dann bei der Abholung. Abgerechnet werden angebrochene, halbe Monate.

Die Fahrzeuge werden bei uns trocken und warm gelagert und wir kümmern uns um die Batterie.
Beim Auslagern unterziehen wir dem Motorrad/Roller noch einer Sichtprüfung und Funktionsprüfung, damit der Start ins Frühjahr reibungslos klappt.

Der Preis bezieht sich nur auf den Stellplatz, evtl. anfallende Reparaturen werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Zeitraum der Einlagerung erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die entsprechenden Werkstattleistungen.

Versicherungsschutz/Winterlager

Da wir nicht für Elementarschäden an den Fahrzeugen haften ( Feuer, Diebstahl, Wasser ect.), nehmen wir nur Teilkaskoversicherte Fahrzeuge an, deren Versicherungsschutz diese Risiken abdeckt.
Sollte ein Fahrzeug keine Teilkasko-Versicherung haben, muss eine Verzichtserklärung unterschrieben werden.

Fahrzeuge mir Saisonkennzeichen, die Teilkaskoversichert sind, sind im übrigen auch während der zulassungsfreien Zeit versichert.